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UKW- und Webradionachrichten. 18.09.2014 - 16 Uhr

14. 09. 18

 + Tripolis: Libyen braucht Hilfe im Kampf gegen Terrorismus
 + Sydney: Größter Schlag gegen Terrorismus in Australien
 + Erfurt: Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit rechtmäßig
 + Weitere Meldungen des Tages

Tripolis - mikeXmedia -
Die Führung in Libyen hat offiziell eingestanden, den Kampf gegen den Terrorismus im eigenen Land nicht alleine fortführen zu können. Bei einem Krisentreffen wurde Libyen die volle Unterstützung anderer Mittelmeerländer zugesichert, ein militärisches Eingreifen wurde dabei aber ausgeschlossen. Der spanische Außenminister Margallo teilte mit, dass sich alle dazu verpflichtet hätten, dem libyschen Volk zu helfen. Im Anschluss an die Konferenz sollen nun Strategien zur Bekämfpung terroristischer Gruppierungen in Libyen erarbeitet werden.

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Sydney - mikeXmedia -
In Australien ist ein 22-jähriger angeklagt worden, der einen Anschlag geplant haben soll, der die „Gesellschaft schockieren, entsetzen und verängstigen“ sollte. Unter anderem hatte der Angeklagte auch mit einem australischen Extremisten aus dem Nahen Osten telefoniert, der im Kontakt mit der IS steht und für die Terrororganisation kämpft. Der 22-jährige soll von dem Mann angestachelt worden sein, Menschen in Australien auf offener Straße zu entführen und zu enthaupten. Bei einem der größten Anti-Terror-Einsätze wurden in dem Land außerdem 15 mutmaßliche Terroristen festgenommen. Die Gruppe soll unter anderem Gewaltakte in Australien geplant haben. Rund 800 Beamte waren an dem Einsatz, der auch Razzien umfasste, beteiligt.

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Erfurt - mikeXmedia -
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Staffelung von Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit für rechtmäßig erklärt. Demnach dürfen sich die Fristen auch künftig weiterhin mit zunehmender Beschäftigungszeit erhöhen. Geklagt hatte eine Frau aus Hessen, die als junge Angestellte vor älteren Beschäftigten ihren Platz räumen musste und gekündigt wurde. Nach Ansicht der Richter stellt der bessere Kündigungsschutz langjähriger Mitarbeiter keine Diskriminierung von jüngeren Beschäftigten dar.