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UKW- und Webradionachrichten. 21.11.2018 - 16 Uhr

18. 11. 21

+ Luxemburg: Flüchtlingen darf nicht weniger Sozialhilfe gezahlt werden
+ Mainz: Weigerung zur Nachrüstung kann Stilllegung zur Folge haben
+ Karlsruhe: Private Kassen müssen teure Wartungskosten übernehmen
+ Weitere Meldungen des Tages

Luxemburg - mikeXmedia -
Einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg zufolge, darf Flüchtlingen mit befristetem Aufenthaltsrecht nicht weniger Sozialhilfe gezahlt werden, als den eigenen Bürgern. Eine entsprechende Regelung war in Oberösterreich getroffen und dagegen geklagt worden. Oberösterreich hatte zuvor festgelegt, dass Flüchtlingen mit befristeter Aufenthaltsberechtigung nur eine eingeschränkte Mindestsicherung zu gewähren. Mit dem EU-Recht sei dies aber nicht vereinbar, so der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung.

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Mainz - mikeXmedia -
Wer eine angeordnete Nachrüstung an seinem Diesel-Fahrzeug verweigert, muss damit rechnen, dass sein Auto stillgelegt wird. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Mainz hervor. Hintergrund war der Fall eines Seat-Fahrers, der keine Nachrüstung an seinem Wagen durchführen wollte. Die Zulassungsbehörde hatte darauf hin kurzfristig den Betrieb des Autos untersagt.

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Karlsruhe - mikeXmedia -
Die privaten Krankenversicherungen müssen die Wartungskosten für medizinische Hilfsmittel wie Prothesen und Hörgeräte übernehmen. Eine je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränke sich nicht nur auf die reine Anschaffung, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof. Dem Richterspruch war eine Klage eines Mannes vorausgegangen, der seit fünf Jahren auf eine über mehr als 40.000 Euro teure computergesteuerte Prothese angewiesen ist. Die darauf gegebene Herstellergarantie war davon abhängig, dass nach 24 Monaten eine Inspektion erfolgte. Die Versicherung des Mannes wollte diese Kosten nicht übernehmen.