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+ Peking: Chinas Exporte wachsen trotz Rückgang im US-Geschäft deutlich + Hiddensee: Bürgermeister lädt zum „Indianerfest“ und löst Debatte aus + Karlsruhe: Verfassungsgericht kippt Teile der Staatstrojaner-Regelung

25. 08. 08

+ Peking: Chinas Exporte wachsen trotz Rückgang im US-Geschäft deutlich
+ Hiddensee: Bürgermeister lädt zum „Indianerfest“ und löst Debatte aus
+ Karlsruhe: Verfassungsgericht kippt Teile der Staatstrojaner-Regelung

Peking - mikeXmedia -
Trotz globaler Handelskonflikte haben Chinas Ausfuhren im Juli deutlich zugelegt. Laut Zollbehörde stiegen die Exporte im Jahresvergleich um gut 7 Prozent – deutlich mehr als erwartet. Auch die Einfuhren legten um rund 4 Prozent zu. Während die Ausfuhren in die USA erneut stark zurückgingen, konnten chinesische Unternehmen in anderen Regionen Boden gutmachen. Die Exporte in die EU wuchsen um rund 9 Prozent, die in südostasiatische Asean-Staaten sogar um 17 Prozent. Auch nach Deutschland wurde deutlich mehr geliefert – ein Plus von gut 13 Prozent.

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Hiddensee - mikeXmedia -
Nach der Absage eines „Indianerfests“ in einer Rostocker Kita wegen kritischer Elternstimmen hat Hiddensees Bürgermeister bewusst zu einem eigenen Fest mit diesem Namen eingeladen – als Zeichen gegen aus seiner Sicht überzogene Sprachregeln. Unterstützer loben die Aktion als Protest gegen politische Überkorrektheit, unter ihnen CDU-Landeschef Peters. Kritiker hingegen werfen mangelnden Respekt gegenüber indigenen Kulturen vor, so etwa der Linken-Politiker Hennis Herbst.

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Karlsruhe - mikeXmedia -
Der heimliche Einsatz von Staatstrojanern durch Ermittler verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Konkret erklärte der Erste Senat die Quellen-Telekommunikationsüberwachung für unzulässig, wenn sie bei Straftaten mit maximal drei Jahren Haft angewendet wird – diese Regelung ist rückwirkend nichtig. Auch bei der heimlichen Online-Durchsuchung sieht das Gericht verfassungsrechtliche Mängel. Diese darf zwar vorerst weiter genutzt werden, muss aber neu geregelt werden. Das Urteil setzt der Überwachung digitaler Kommunikation enge Grenzen.