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UKW- und Webradionachrichten. 19.12.2014 - 6 Uhr

14. 12. 19

 + Brüssel: Merkel hält an Russland-Sanktionen fest
 + New York: Ban Ki Moon macht sich persönliches Bild von Ebola-Lage
 + Berlin: Weselsky zurückhaltend zur „Streikzukunft“
 + Hamm: Middelhoff bleibt weiter in U-Haft
 + Luxemburg: Übergewicht kann im Job als Behinderung gelten

Brüssel - mikeXmedia -
Unabhängig von der russischen Wirtschafts- und Finanzkrise, hält Bundeskanzlerin Merkel an den Sanktionen gegen Russland weiter fest. Die Strafen knüpft Merkel dabei an die Haltung Moskaus zu Kiew. Zum Beginn des EU-Gipfels in Brüssel am gestrigen Abend, unterstrich Merkel, dass die Sanktionen solange aufrecht erhalten bleiben, wie Russland in der Ukraine-Krise europäische Werte missachte und so die Sicherheit Europas gefährde. Ferner kündigte die Kanzlerin eine enge deutsch-französische Abstimmung in der Finanzpolitik an.

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New York - mikeXmedia -
In den kommenden Tagen wird sich UN-Generalsekretär Moon persönlich ein Bild von der Lage in den am stärksten von der Ebola betroffenen Ländern in Westafrika machen. Unter anderem stehen Reisen und Gespräche in Guinea, Liberia, Mali und Sierra Leone an, so Moon bei einer Pressekonferenz in New York. Seit Ausbruch der Ebola-Epidemie sind laut WHO bisher mehr als 6300 Menschen an der Krankheit gestorben.

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Berlin - mikeXmedia -
Am 19. und 28. Januar werden die Gewerkschaft der Lokführer und die Deutsche Bahn über die weiteren Details ihrer bisher erzielten Teileinigung im Tarifstreit verhandeln. Vor dem Hintergrund der zunächst vereinbarten Einmalzahlung in Höhe von 510 Euro für die zweite Jahreshälfte 2014, sollen Streiks zunächst bis zum neuen Jahr keine weitere Rolle spielen.

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Hamm - mikeXmedia -
Thomas Middelhoff bleibt auch weiterhin in Untersuchungshaft. Das hat das Oberlandesgericht in Hamm entschieden und damit die Haftbeschwerde des früheren Top-Managers als unbegündet verworfen. Nach wie vor bestehe Fluchtgefahr des damaligen Arcandor-Chefs. Middelhoff war wegen Untreue und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt worden. Gegen ihn laufen noch weitere strafrechtliche Ermittlungen.

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Luxemburg - mikeXmedia -
Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes kann starkes Übergewicht als Behinderung im Beruf gelten. In diesem Fall greife der im EU-Recht verankerte Schutz vor Diskriminierung. Dies gelte dann, wenn ein schwergewichtiger Arbeitnehmer auf Dauer körperlich, geistig oder psychisch so stark beeinträchtig ist, dass er nicht gleichberechtigt mit anderen seinen Beruf ausüben kann. Im konkreten Fall stärkten die Richter in Luxemburg damit einem Tagesvater aus Dänemark den Rücken. Der stark übergewichtige Mann war nach 15 Jahren von der Gemeinde gekündigt worden und reichte daraufhin Klage wegen Diskriminierung ein.