+ Brüssel: Streit um geplante Geheimdiensteinheit der EU-Kommission
+ Berlin: Forscherin sieht kaum Einfluss der Bundesregierung auf Asylzahlen
+ Frankfurt: Gericht stärkt Rechte von Opfern bei Cybermobbing
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Brüssel - mikeXmedia -
In Brüssel sorgt ein Vorstoß der EU-Kommission für Diskussionen: Kommissionspräsidentin von der Leyen plant offenbar den Aufbau einer eigenen Geheimdiensteinheit im Generalsekretariat. Vertreter mehrerer Mitgliedstaaten sehen das kritisch. Sie verweisen darauf, dass mit einer bestehenden Struktur bereits eine gemeinsame Plattform für Nachrichtendienste existiert. Befürworter in der Kommission argumentieren hingegen, die neue Stelle könne die Sicherheitskompetenzen der EU stärken – insbesondere angesichts hybrider Bedrohungen, wirtschaftlicher Einflussversuche von Drittstaaten und der Instrumentalisierung von Migration. Die Einheit soll Informationen nationaler Dienste sammeln und auswerten.
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Nürnberg - mikeXmedia -
Die schwarz-rote Bundesregierung lobt sich immer wieder, für ihre gute Migrationspolitik. Tatsächlich jedoch hat dies nur geringe Auswirkungen auf die Zahl der Asylbewerber in Deutschland. Die deutlich gesunkenen Erstanträge seien vor allem auf internationale Faktoren wie Abkommen mit Drittstaaten und die Lage in Syrien zurückzuführen, sagte die Leiterin des Zentrums für Migration bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik auf den Nürnberger Tagen für Migration. Nach Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden in den ersten zehn Monaten des Jahres rund 142.000 Asylanträge gestellt, davon knapp 97.000 Erstanträge – etwa halb so viele wie im Vorjahr.
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Frankfurt am Main - mikeXmedia -
Opfer von Cybermobbing und Hassrede können unter bestimmten Umständen verlangen, dass ganze Nutzerkonten gelöscht werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Demnach müssen Plattformbetreiber ein Konto vollständig entfernen, wenn es ausschließlich oder überwiegend dazu genutzt wurde, beleidigende oder diffamierende Inhalte über eine Person zu verbreiten. In dem Fall hatte eine Frau gegen eine Social-Media-Plattform geklagt, nachdem sie dort wiederholt mit massiven Beschimpfungen konfrontiert worden war. Das Gericht stellte klar, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte in solchen Fällen Vorrang hat.