UKW- und Webradionachrichten. 21.11.2025 - 12 Uhr

25. 11. 21

+ Kiew: USA legen umstrittenen Friedensplan vor
+ Hannover: Festnahme nach Schüssen in Wohnhaus
+ Berlin: Verfassungsgericht stoppt Durchsuchungen ohne klaren Verdacht
+ Weitere Meldungen des Tages

Kiew - mikeXmedia -
Die US-Regierung drängt mit einem neuen Entwurf auf ein Ende des Ukrainekriegs – doch die vorgeschlagenen Zugeständnisse stoßen in der Ukraine auf erhebliche Vorbehalte. Der veröffentlichte 28-Punkte-Plan sieht unter anderem einen Verzicht auf einen Nato-Beitritt, eine Verkleinerung des ukrainischen Heeres und dauerhafte Gebietsabtretungen vor. In Kiew stellte eine US-Delegation unter Leitung eines Staatssekretärs aus dem Verteidigungsministerium die Vorschläge vor. Präsident Selenskyj machte klar, dass er den Plan nicht übernimmt, zeigte sich aber offen für Gespräche. Er betonte, er habe die «Grundsätze der Ukraine» dagegengehalten.

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Hannover - mikeXmedia -
In Niedersachsen ist ein 43 Jahre alter Mann von einem Spezialeinsatzkommando festgenommen worden, nachdem er in Lindhorst aus einem Wohnhaus mehrere Schüsse abgegeben haben soll. Die Polizei hatte Anwohner zuvor aufgefordert, in ihren Wohnungen zu bleiben. Nach der Festnahme hob sie die Warnung in der Nacht wieder auf und baute alle Absperrungen ab. Der Mann war am Abend gemeldet worden, woraufhin ein größerer Einsatz anlief. Hinweise auf weitere Gefahren gibt es nach Angaben der Ermittler nicht.

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Berlin - mikeXmedia -
Hausdurchsuchungen bei Journalistinnen und Journalisten sind ohne konkreten Tatverdacht verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach der Beschwerde eines Freiburger Radioreporters entschieden. Die Polizei hatte Anfang 2023 dessen Wohnung durchsucht und Technik mitgenommen, weil er in einem Online-Artikel auf eine verbotenen Seite verlinkt hatte. Die Karlsruher Richter stellen nun klar, dass solche Eingriffe die Rundfunkfreiheit verletzen und eine einschüchternde Wirkung auf die Redaktionstätigkeit haben können. Der Reporter nutzte seine Wohnung auch als Arbeitsraum, weshalb die Durchsuchung wie ein Zugriff auf Redaktionsräume gewertet wurde. Zulässig seien solche Maßnahmen nur, wenn ein eindeutiger Tatverdacht vorliegt.

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