+ Karlsruhe/Berlin: Verfassungsgericht weist Eilanträge zurück
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Karlsruhe - mikeXmedia -
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge aus der Opposition gegen laufende Gesetzgebungsverfahren abgelehnt. Eilanträge zweier Abgeordneter gegen das Gesundheits-Sparpaket blieben ohne Erfolg, sodass der Bundestag wie geplant über das Gesetz zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge abstimmen kann. Auch die Linken-Fraktion scheiterte mit dem Versuch, die Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorläufig zu stoppen. Das Gericht verwarf die Organklage als unzulässig, weil ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis nicht dargelegt worden sei.